e-Card
Die e-card bitte bei jeden Arztbesuch mitnehmen und bereithalten.
Ursprünglich als Ersatz für den Krankenschein vorgesehen,dient sie nun als Schlüssel zum Gesundheitssystem.(z.B. Arzneimittelbewilligungsservice-ABS und elektronische Arbeitsunfähigkeitsmeldung) Auf ihr sind lediglich personenbezogene Daten wie Name, Titel und Versicherungsnummer gespeichert.
Krankmeldung
Die Krankmeldung kann nur nach einer entsprechenden Untersuchung durch einen Arzt festgestellt und bestätigt werden.Diese Krankmeldung ist in der Regel ab den ersten (nicht den dritten!) Tag der Arbeitsunfähigkeit erforderlich. Sollten Sie bettlägrig sein und die Ordination nicht aufsuchen können, müssen Sie dies mit dem Arzt besprechen und gegebenenalls muss ein Hausbesuch angefordert werden.
Wichtig ist auch, dass eine Krankmeldung nur einen Tag rückwirkend ausgestellt werden kann und jede weitergehende Rückdatierung von einem Arzt / einer Ärztin der Krankenkasse bewilligt werden muss. Eine Ausnahme stellt die Krankmeldung nach einem stationären Aufenthalt dar.
Rezepte
Rezepte werden nach einer Untersuchung des Patienten und einem Gespräch mit ihm ausgestellt, um die für ihn beste Therapie gemeinsam zu wählen.
Vorbestellungen von Rezepten
Um Ihnen Wartezeit zu ersparen, können Dauerrezepte per SMS, E-mail, Fax oder Anrufbeantworter vor der Ordinationszeit bestellt werden und per e- Rezept in der Apotheke eingelöst weden.
Überweisungen und Verordnungen
Überweisungen und Verordnungen dürfen nur von Ärzten ausgestellt werden. Richtlinien und Vorschriften verbieten, dass Nichtmediziner das machen.
Trinkwasser
Gerne versorge ich Sie persönlich mit Trinkwasser, wenn Sie mir das sagen.
Pflegefreistellung
Pflegefreistellungen können nur nach einer Untersuchung des erkrankten Angehörigen ausgestellt werden.Eine Ausnahme stellen Krankenhaus - oder Facharztbesuche mit entsprechender ärztlicher Bestätigung dar.